Rheingaustraße 6 - 65201 Wiesbaden
Erd-, Feuer- und Urnen-Seebestattungen
Überführungen im In- und Ausland
Übernahme sämtlicher Formalitäten
Bestattungs - Vorsorge - Regelung
Treuhand / Sterbegeldversicherung
Bestattungsvorsorge durch einen Bestattungsvorsorgevertrag oder die Sterbegeldversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung hat im Jahre 2004 das Sterbegeld abgeschafft. Das bedeutet, dass die Angehörigen im Falle des Todes eines geliebten Menschen keine finanzielle Unterstützung mehr von der Krankenkasse bekommen. Da bei einer Beerdigung viele Kosten entstehen, ist eine Bestattungsvorsorge daher unumgänglich, wenn Angehörige nicht auf den finanziellen Kosten sitzen bleiben sollen. Um für eine Bestattung vorzusorgen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Dazu gehören unter anderem der Bestattungsvorsorgevertrag und die Sterbegeldversicherung. Für Angehörige stellen beide Arten der Vorsorge eine enorme Erleichterung im Todesfall dar. Die Wünsche des Verstorbenen können bereits vorher festgelegt werden und die finanzielle Absicherung dieser Wünsche ebenfalls geklärt werden. Als Bestatter stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
STERBEGELDVERSICHERUNG
Eine Sterbegeldversicherung ist eine von mehreren Möglichkeiten der finanziellen Absicherung. Hierbei werden die finanziellen Mittel für die Bestattung gesichert. In der Regel werden in Monatsbeiträgen geringe Zahlungen an die Versicherung getätigt. Auch eine Einmalzahlung ist in manchen Fällen möglich. Die Summe hängt vom Alter des Versicherten, den Versicherungsbeginn, dem Gesundheitszustand und der Höhe der Versicherungssumme ab. Wer eine einfache Beerdigung vorzieht, fährt mit einer niedrigen Versicherungssumme gut, während eine aufwendige Beerdigung mit einer hohen Versicherungssumme gut finanziert werden kann. Im Falle des Todes erhalten die Angehörigen das entsprechende Sterbegeld und haben auf diese Weise die Möglichkeit alle Kosten, die mit der Bestattung im Zusammenhang stehen, zu decken. Kosten für die Trauerfeier, den Grabplatz, den Grabstein und die Grabpflege sollten beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung ebenfalls berücksichtigt werden.
BESTATTUNGSVORSORGEVERTRAG
Der Bestattungsvorsorgevertrag ist als Bestattungsvorsorge eine gute Möglichkeit zu vereinbaren, wie die Bestattung ablaufen soll. Hierbei wird direkt mit dem gewünschten Bestatter, der auch die Bestattung ausführen soll, ein Vertrag abgeschlossen. In einem Gespräch mit dem Bestatter werden die eigenen Wünsche festgelegt. Anschließend wird ein Angebot für die Bestattungsleistungen erstellt. Der Betrag wird dann bereits zu Lebzeiten beglichen, wodurch eine finanzielle Absicherung geschaffen wird.
Damit das Geld beispielsweise im Falle einer Insolvenz oder eines Versterbens des Bestatters gesichert wird, ist durch den Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. und durch das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG gegründet worden. Das Geld für den Grabstein, die Trauerfeier oder die Pflege des Grabes kann, wie bei einem Treuhandkonto, einfach hinterlegt werden. In der Regel kann der Bestattungsvertrag bei Bedarf jederzeit gekündigt werden. Die Bestattungsunternehmen verlangen in diesem Fall jedoch häufig die Zahlung der vereinbarten Vergütung. Die bestellten Leistungen werden selbstverständlich abgezogen.