In Ruhe Abschied nehmen / Bestattungen Schröder Wiesbaden

Rheingaustraße 6 - 65201 Wiesbaden

 

Erd-, Feuer- und Urnen-Seebestattungen

Überführungen im In- und Ausland

Übernahme sämtlicher Formalitäten

Bestattungs - Vorsorge - Regelung

Trauerfall – Was ist zu tun?

1. Arzt benachrichtigen

 

Bei einem Sterbefall zu Hause ist zunächst ein Arzt zu benachrichtigen, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellen kann.

Im Alten- Pflegeheim oder Krankenhaus, wird dies von der jeweiligen Station in die Wege geleitet.

Wenn der Arzt nicht bescheinigen kann, dass eine natürliche Todesursache vorliegt, wird er die Polizei benachrichtigen. Das hat jedoch nichts mit einer möglichen Straftat oder einer unterstellenden Vermutung zu tun.

 

2. Bestatter benachrichtigen

 

Es ist sinnvoll, einen Bestatter zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu benachrichtigen, damit er den Angehörigen behilflich sein und sie beraten kann. Es ist dagegen nicht erforderlich, dass der Verstorbene sofort ins Bestattungsinstitut überführt wird. Er kann bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden, damit die Angehörigen von ihm Abschied nehmen können. Bestatter klären Angehörige gern darüber auf, was dabei zu beachten ist. Bevor ein Bestatter benachrichtigt wird, ist zu prüfen, ob der Verstorbene mit einem bestimmten Bestatter bereits einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Im Beratungsgespräch mit dem jeweiligen Bestatter sollte anschließend geklärt werden, welche Festlegungen getroffen wurden.

 

3. Engste Angehörige benachrichtigen

 

4. Wichtige Dokumente im Trauerfall

 

  • Nachweis über den letzten Wohnsitz
  • Todesbescheinigung vom Arzt

Personenstandsurkunden

bei Ledigen: Geburtsurkunde
bei Verheirateten: Heiratsurkunde
bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist anstelle der Heiratsurkunde die entsprechende Urkunde vorzulegen.

 

  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherungen; einige Institutionen, z. B. Gewerkschaften, zahlen unter bestimmten Voraussetzungen).
  • Private Sterbegeldversicherungen, Nachbarschaftshilfevereine (falls vorhanden).
    Rentennummer: Diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis.
    • Die Rentennummer findet sich auch auf dem Kontoauszug des Girokontos, da die Renten stets unter Angabe der Rentennummer überwiesen werden.
  • Angaben zu betrieblichen Renten
  • Der Bestatter hält üblicherweise die Formulare für die Beantragung der sogenannten Drei-Monats-Rente (Sterbevierteljahr) für die Witwe oder den Witwer vor.
  • Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist.
  • Testament, Erbvertrag, Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar.